ErwGr. 28

REG_2023_2844 · über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit

Es gilt das Recht auf Prozesskostenhilfe, das nach Unionsrecht und nationalem Recht vorgesehen ist, insbesondere das Recht auf Prozesskostenhilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (21), den Verordnungen (EG) Nr. 4/2009 und (EU) 2019/1111 des Rates und der Richtlinie 2003/8/EG des Rates (22). Relevante Informationen auf dem Europäischen Justizportal sollten für natürliche und juristische Personen über Links auf dem europäischen elektronischen Zugangspunkt zugänglich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

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