ErwGr. 3

REG_2023_2844 · über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit

Für die Zwecke der Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz sollten Unionsrechtsakte, die die Kommunikation zwischen zuständigen Behörden, einschließlich Einrichtungen und sonstiger Stellen der Union, und zwischen zuständigen Behörden und natürlichen bzw. juristischen Personen in Zivil- und Handelssachen regeln, dadurch ergänzt werden, dass die Bedingungen für die Durchführung dieser Kommunikation über digitale Mittel festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

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