ErwGr. 36

REG_2023_2844 · über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit

Das Verfahren für die Einleitung und Durchführung von Verhandlungen oder Anhörungen in Zivil- und Handelssachen mittels Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien sollte sich nach dem Recht des Mitgliedstaats richten, in dem die Verfahren durchgeführt werden. Ist die Aufzeichnung von Verhandlungen oder Anhörungen nach dem nationalen Recht des Mitgliedstaats, der die Verhandlung oder die Anhörung in Zivil- oder Handelssachen durchführt, vorgesehen, so sollten die Parteien über diese Bestimmungen und — soweit dies vorgesehen ist — über ihre Möglichkeit, die Aufzeichnung abzulehnen, unterrichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 36 REG_2023_2844 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 36 REG_2023_2844 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.