ErwGr. 3

REG_2023_2845 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im Hinblick auf die Abwicklungsdisziplin, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, die aufsichtliche Zusammenarbeit, die Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen und Anforderungen an Zentralverwahrer in Drittländern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012

Effiziente und widerstandsfähige Nachhandelsinfrastrukturen sind wichtige Bausteine einer gut funktionierenden Kapitalmarktunion und verstärken die Anstrengungen zur Förderung von Investitionen, Wachstum und Beschäftigung im Einklang mit den politischen Prioritäten der Kommission. Aus diesem Grund ist die Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 eine der zentralen Maßnahmen des Aktionsplans der Kommission zur Kapitalmarktunion, der in der Mitteilung der Kommission vom 24. September 2020 mit dem Titel „Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen — neuer Aktionsplan“ dargelegt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

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