ErwGr. 44

REG_2023_2845 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im Hinblick auf die Abwicklungsdisziplin, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, die aufsichtliche Zusammenarbeit, die Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen und Anforderungen an Zentralverwahrer in Drittländern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012

Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV und den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 technische Regulierungsstandards zu erlassen, die von der EBA und der ESMA ausgearbeitet wurden, und zwar zur Spezifizierung des obligatorischen Eindeckungsvorgangs in Bezug auf die Ausgestaltung des Weitergabemechanismus, die Arten von Geschäften, durch die sich der Eindeckungsvorgang erübrigt, und die Frage, wie den Besonderheiten von Kleinanlegern bei der Ausführung der obligatorischen Eindeckungen Rechnung getragen werden kann; zu den von Zentralverwahrern in Drittländern zu übermittelnden Angaben; zu den Voraussetzungen, unter denen die Tätigkeiten eines Zentralverwahrers als wesentlich angesehen werden können; zu den von einem Zentralverwahrer, der bankartige Nebendienstleistungen erbringt, festzulegenden Vorschriften und Verfahren; zur Ausgestaltung der Bewertung, Überwachung, Steuerung und Meldung der Kredit- und Liquiditätsrisiken durch Zentralverwahrer im Zusammenhang mit einem aufgeschobenen Netto-Zahlungsausgleich; zur Obergrenze, unterhalb derer Zentralverwahrer die Abrechnung von Zahlungen über ein Kreditinstitut vornehmen können; sowie zu den aktualisierten Aufsichtsanforderungen an die Liquidität und die Vorschriften und Verfahren für Kredit-, Liquiditäts- und Konzentrationsrisiken im Falle von Zentralverwahrern, die zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen zugelassen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 44 REG_2023_2845 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 44 REG_2023_2845 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.