REG_2023_2859 · zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen
Um eine reibungslose Verarbeitung der von den Sammelstellen erhaltenen oder erstellten Informationen, die auf das ESAP gestellt werden, sicherzustellen, muss über bestimmte klare und ausführliche Anforderungen festgelegt werden, welches Format und welche Metadaten diese Informationen aufweisen müssen und welche Sammelstellen diese erheben sollten. Damit die Qualität der von den Sammelstellen an das ESAP übermittelten Informationen sichergestellt ist, müssen auch die Merkmale der automatisierten Validierungen, die in Bezug auf sämtliche von Unternehmen an die Sammelstellen übermittelten Informationen durchzuführen sind, festgelegt werden, einschließlich der Merkmale des qualifizierten elektronischen Siegels, das diesen Informationen beizufügen ist, wenn die Sammelstellen dies verlangen. Um die Verwendung und Weiterverwendung von ESAP-Daten sicherzustellen, muss eine Liste der benannten offenen Standardlizenzen erstellt werden. Zwecks Erleichterung der Suche, des Auffindens und des rechtzeitigen Abrufs der Daten müssen auch die Merkmale der API und der zu implementierenden Metadaten festgelegt werden. Außerdem sollten zusätzliche Anforderungen in Bezug auf effiziente Suchfunktionen wie die spezifische Rechtsträgerkennung des Unternehmens, die Klassifizierung der Art der von dem Unternehmen übermittelten Informationen und die Größe des Unternehmens nach Kategorie eingeführt werden. Zu diesem Zweck sollten die ESA im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses Entwürfe technischer Durchführungsstandards ausarbeiten. Bei der Ausarbeitung der technischen Durchführungsstandards im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses sollten die ESA im Voraus die Sammelstellen konsultieren und insbesondere eine Analyse des entsprechenden Kosten-Nutzen-Potenzials durchführen. Darüber hinaus sollte die ESMA Entwürfe technischer Durchführungsstandards ausarbeiten können, um Art und Umfang der spezifischen Dienstleistungen, für die Gebühren erhoben werden können, und die damit verbundene Gebührenstruktur festzulegen. Solche Entwürfe technischer Durchführungsstandards würden einen globalen und interoperablen Zugang zu den Informationen von Unternehmen ermöglichen. Was die technischen Durchführungsstandards für Nachhaltigkeitsinformationen anbelangt, so sollten die ESA bei der Ausarbeitung dieser Entwürfe von Standards im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses mit der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) zusammenarbeiten. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, diese technischen Durchführungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.
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