ErwGr. 31

REG_2023_2859 · zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen

Das ESAP ist die erste Maßnahme im Rahmen des neuen Aktionsplans für die Kapitalmarktunion und ein konkretes Ergebnis der Strategie für ein digitales Finanzwesen. Es stellt somit ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich des digitalen Finanzwesens dar. Insbesondere in den früheren Entwicklungsphasen des ESAP sollten daher im Einklang mit den in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 25. November 2021 angegebenen Beträgen möglichst umfangreiche Mittel über das mit der Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) eingerichtete Programm „Digitales Europa“ abgerufen werden. Diese Mittel werden der Kommission in den früheren Entwicklungsphasen des ESAP zugewiesen, damit sichergestellt ist, dass die ESMA endgültige Eigentümerin jeglicher sich daraus ergebenden Vermögenswerte ist. Nach Ausschöpfung des Beitrags aus dem Programm „Digitales Europa“ sollte die Finanzierung des ESAP nach dem Modell erfolgen, das für die Finanzierung der ESMA bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen ist. Die Beiträge der zuständigen Behörden im Rahmen dieses Finanzierungsmodells sollten einen Gesamtbetrag von 6 968 000 EUR nicht übersteigen. Die Mittelbeiträge der Mitgliedstaaten sind jedoch nicht an eine mögliche Überschreitung der in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 25. November 2021 dargelegten Kostenschätzungen geknüpft. Die Finanzierung des ESAP ab Januar 2028 sollte im Rahmen des entsprechenden Haushaltsverfahrens im Zusammenhang mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen erörtert werden, wenn geprüft wird, ob ein höherer Beitrag aus dem Unionshaushalt angemessen wäre —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

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