ErwGr. 6

REG_2023_2859 · zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen

Freiwillig übermittelte Informationen sollten möglichst ein einheitliches Format aufweisen und in Bezug auf Inhalt, Wert, Nutzen und Zuverlässigkeit mit den obligatorisch zu übermittelnden Informationen vergleichbar sein. Zwecks Verbesserung der Vergleichbarkeit und Nutzbarkeit der freiwillig über das ESAP zugänglich gemachten Informationen sollten die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, EBA), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, EIOPA) und die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, ESMA) (zusammen als „Europäische Aufsichtsbehörden“ oder „ESA“ bezeichnet) im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses Entwürfe technischer Durchführungsstandards ausarbeiten, in denen die diesen Informationen beizufügenden Metadaten sowie gegebenenfalls die für die Abfassung dieser Informationen zu verwendenden Formate und Vorlagen festgelegt werden. Der Gemeinsame Ausschuss sollte auch sämtliche in den entsprechenden sektoralen Gesetzgebungsakten der Union verankerten Standards und insbesondere die speziell für KMU konzipierten Standards berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 6 REG_2023_2859 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 6 REG_2023_2859 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.