ErwGr. 9

REG_2023_2859 · zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen

Das ESAP sollte mit einem ehrgeizigen Zeitrahmen eingerichtet werden, wobei seine Betriebsstabilität und operative Effizienz im Wege von Zwischenschritten sichergestellt werden sollten. Insbesondere sollte ausreichend Zeit für die technische Umsetzung des ESAP und für die Sammlung von Informationen in den Mitgliedstaaten vorgesehen werden. Die Entwicklung des ESAP sollte eine Anfangsphase von zwölf Monaten vorsehen, damit die Mitgliedstaaten und die ESMA genügend Zeit haben, um die IT-Infrastruktur einzurichten und sie anhand der Sammlung einer begrenzten Zahl von Informationsflüssen zu testen. Bei der anschließenden Weiterentwicklung des ESAP sollten im Laufe der Zeit schrittweise zusätzliche Informationsflüsse und Funktionalitäten einbezogen werden, wobei das entsprechende Tempo eine solide und effiziente Weiterentwicklung des ESAP ermöglichen sollte. Die Funktionsweise des ESAP sollte im Laufe seiner Umsetzung und seines Betriebs regelmäßig bewertet werden, um etwaige Anpassungen an die Bedürfnisse seiner Nutzer zu ermöglichen und seine technische Effizienz sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

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