ErwGr. 5

REG_2023_2890 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

Die Kommission hat bestimmte Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, gemäß Artikel 2 der genannten Verordnung überprüft. Für diese Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT sollten daher neue Termine für die nächste verbindliche Überprüfung festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2023

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