ErwGr. 4

REG_2023_411 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1871 hinsichtlich der Anwendung der Referenzwerte für Maßnahmen in Bezug auf Nitrofurane und ihre Metaboliten

Aus Daten, die von der Industrie bereitgestellt wurden, sowie aus verfügbaren Daten zum Vorkommen (5) geht hervor, dass bei Gelatine, Kollagen-Hydrolysat, hydrolysierten Knorpelprodukten, sprühgetrockneten Blutprodukten, Molke und Milcheiweißkonzentraten, Kaseinaten und Milchpulver aufgrund der Verarbeitung bei hohen Temperaturen höhere SEM-Werte festgestellt werden können, selbst wenn diese verarbeiteten Erzeugnisse nicht mit Nitrofuranen behandelt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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