ErwGr. 9

REG_2023_411 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1871 hinsichtlich der Anwendung der Referenzwerte für Maßnahmen in Bezug auf Nitrofurane und ihre Metaboliten

Der für Nitrofurane und ihre Metaboliten geltende Referenzwert für Maßnahmen in Höhe von 0,5 μg/kg gilt ab dem 28. November 2022. Um unnötige Marktrücknahmen der betreffenden verarbeiteten Erzeugnisse mit einem SEM-Gehalt über dem RWM aufgrund der fälschlichen Annahme einer illegalen Verwendung von Nitrofuranen zu vermeiden, ist es notwendig, die Ausnahmeregelung rückwirkend ab demselben Datum anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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