ErwGr. 2

REG_2023_426 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Am 25. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/432 (3) zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2023/432 wurden die für bereits in der Liste aufgeführte Banken geltenden Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen auf einige neu in die Liste aufgenommene Banken ausgeweitet und wurde die Abwicklung von Zahlungen durch die Jewish Claims Conference über eine der Banken gestattet. Mit dem Beschluss (GASP) 2023/432 wurde zudem eine spezifische und vorübergehende Ausnahmeregelung für eine in der Liste aufgeführte Einrichtung eingeführt, die die Veräußerung oder Übertragung von Wertpapieren durch eine in der Union niedergelassene Einrichtung gestattet, die derzeit von einer bestimmten in der Liste aufgeführten Einrichtung kontrolliert wird oder zuvor kontrolliert wurde. Mit dem Beschluss (GASP) 2023/432 wurde auch eine Ausnahmeregelung eingeführt, die die Beendigung von Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen mit einer in der Liste aufgeführten Einrichtung ermöglicht, und die Frist für die Ausnahmeregelung um drei Monate verlängert, um den Verkauf und die Übertragung von Eigentumsrechten an einer in der Union niedergelassenen juristischen Person, Einrichtung oder Organisation zu ermöglichen, die sich im Eigentum einer in der Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Einrichtung oder Organisation befindet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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