ErwGr. 4

REG_2023_440 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von Carbomer in Nahrungsergänzungsmitteln

Am 22. April 2020 wurde die Zulassung der Verwendung von Carbomer als Füllstoff und Stabilisator in festen Nahrungsergänzungsmitteln und als Stabilisator und Verdickungsmittel in flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln beantragt. Der Antrag wurde den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 zugänglich gemacht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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