ErwGr. 5

REG_2023_440 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von Carbomer in Nahrungsergänzungsmitteln

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit quervernetzter Polymere der Polyacrylsäure (Carbomer) bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff (4) und kam zu dem Schluss, dass bei deren Verwendung in flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln in einer Höchstmenge von 30 000 mg/kg und in festen Nahrungsergänzungsmitteln in der üblichen Menge von 200 000 mg/kg keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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