ErwGr. 4

REG_2023_464 · zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Die vollständige Beschreibung dieser international vereinbarten und anerkannten Methoden im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 für die Zwecke ihrer Aufnahme in das Unionsrecht hat zu Verzögerungen bei der Anpassung der genannten Verordnung an den wissenschaftlichen Fortschritt geführt. Folglich sind die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 festgelegten Prüfmethoden häufig nicht an die aktuellste Fassung der entsprechenden internationalen Methoden angepasst. Dementsprechend werden neue internationale Prüfmethoden erst nach einem längeren Zeitraum in die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 aufgenommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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