ErwGr. 7

REG_2023_464 · zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Um sicherzustellen, dass die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 korrekte, aktuelle und relevante Prüfmethoden enthält, die für die Gewinnung von Informationen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geeignet sind, sollte eine Tabelle in den Anhang der genannten Verordnung aufgenommen werden, in der eine umfassende Liste dieser Methoden mit der Fundstelle der jeweiligen internationalen Prüfmethode aufgeführt ist. Die Aufnahme der Fundstelle einer internationalen Prüfmethode in die Tabelle sollte als Anerkennung einer solchen Methode durch die Kommission für die Zwecke des Artikels 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 betrachtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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