ErwGr. 54

REG_2023_588 · zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027

In Bezug auf die Sicherheit — und angesichts ihrer einschlägigen Erfahrung — sollte die Agentur über ihr Gremium für die Sicherheitsakkreditierung für die Gewährleistung der Sicherheitsakkreditierung der staatlichen Dienste und der Infrastruktur zuständig sein. Ferner sollte die Agentur vorbehaltlich ihrer Einsatzbereitschaft, insbesondere in Bezug auf angemessene Personalausstattung, die ihr von der Kommission übertragenen Aufgaben wahrnehmen. Sofern möglich sollte die Agentur ihr Fachwissen nutzen, beispielsweise im Rahmen der Tätigkeiten im Rahmen des Europäischen Globalen Satellitennavigationssystems (EGNSS). Werden der Agentur Aufgaben übertragen, so sollten angemessene personelle, administrative und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit die Agentur ihre Aufgaben und Missionen in vollem Umfang erfüllen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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