ErwGr. 51

REG_2023_588 · zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027

Die Kommission kann gemäß Artikel 154 der Haushaltsordnung auf der Grundlage der Ergebnisse einer Ex-ante-Bewertung auf die Systeme und Verfahren der Personen oder Stellen zurückgreifen, die mit der Verwendung von Unionsmitteln betraut wurden. Erforderlichenfalls sollten in der entsprechenden Beitragsvereinbarung spezifische Anpassungen dieser Systeme und Verfahren (Aufsichtsmaßnahmen) sowie die Regelungen für die bestehenden Verträge festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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