ErwGr. 73

REG_2023_588 · zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027

Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf den Erlass detaillierter Vorschriften über die Erbringung staatlicher Dienste, den Erlass der operativen Anforderungen an staatliche Dienste, den Erlass des Diensteportfolios für staatliche Dienste, den Erlass der Beitragsbeschlüsse hinsichtlich der Beitragsvereinbarungen und der Annahme des Arbeitsprogramms sowie die Festlegung zusätzlicher Anforderungen für die Teilnahme von Drittländern und internationalen Organisationen an dem Programm übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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