ErwGr. 74

REG_2023_588 · zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027

Generell sollten staatliche Dienste, die auf staatlicher Infrastruktur beruhen, den staatlich berechtigten Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Kapazität für diese Dienste ist jedoch begrenzt. Kommt die Kommission nach ihrer Analyse zu dem Schluss, dass es zu Kapazitätsengpässen kommt, sollte es ihr gestattet sein, in hinreichend begründeten Fällen, in denen die Nachfrage die Zugangskapazität übersteigt, im Rahmen dieser detaillierten Vorschriften eine Preispolitik für die Erbringung der Dienste festzulegen, um das Angebot an Diensten und die Nachfrage danach aufeinander abzustimmen. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung dieser Preispolitik übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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