ErwGr. 11

REG_2023_606 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen

Damit Anleger einen besseren Zugang zu aktuelleren und ausführlicheren Informationen über den ELTIF-Markt erhalten, muss das in der Verordnung (EU) 2015/760 vorgesehene öffentliche Zentralregister detaillierter und aktueller werden. Dieses Register sollte daher zusätzlich zu den bereits enthaltenen Informationen weitere Informationen umfassen, darunter, sofern verfügbar, die Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier — im Folgenden „LEI“) und die nationale Kennung des ELTIF, den Namen, die Anschrift und die LEI des Verwalters des ELTIF, die internationalen Wertpapier-Identifikationsnummer (International Securities Identification Number — im Folgenden „ISIN-Code“) des ELTIF und jeder einzelnen Anteilsklasse, die für den ELTIF zuständige Behörde und den Herkunftsmitgliedstaat dieses ELTIF, die Mitgliedstaaten, in denen der ELTIF vertrieben wird, Angaben dazu, ob der ELTIF an Kleinanleger oder ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden kann, das Datum der Zulassung des ELTIF und das Datum, an dem der Vertrieb des ELTIF begonnen hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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