ErwGr. 36

REG_2023_606 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen

Damit Anleger einen ELTIF als potenzielle Anlagemöglichkeit bewerten können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Gebühren und Kosten in angemessener Weise offengelegt werden. Eine solche Offenlegung ist auch dann wichtig, wenn ein ELTIF im Falle von Master-Feeder-Strukturen an Kleinanleger vertrieben wird. Daher sollte der Verwalter eines ELTIF verpflichtet werden, in den Jahresbericht des Feeder-ELTIF eine Erklärung zu den aggregierten Gebühren des Feeder-ELTIF und des Master-ELTIF aufzunehmen. Es wird erwartet, dass eine derartige Anforderung dazu beiträgt, Anleger davor zu schützen, dass ihnen aufgrund von Zeichnungs- und Rückkaufgebühren, die der Master-ELTIF dem Feeder-ELTIF in Rechnung stellen kann, ungerechtfertigte zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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