ErwGr. 47

REG_2023_606 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen

Derzeit sind nach der Verordnung (EU) 2015/760 potenzielle Kleinanleger, deren Finanzinstrument-Portfolio 500 000 EUR nicht übersteigt, verpflichtet, anfänglich eine Mindestinvestition von 10 000 EUR in einen oder mehrere ELTIF zu tätigen; zudem dürfen diese Anleger insgesamt nicht mehr als 10 % ihres Finanzinstrument-Portfolios in ELTIF investieren. In Kombination stellen das Erfordernis einer anfänglichen Mindestinvestition von 10 000 EUR und die Begrenzung der Gesamtinvestitionen auf 10 % für Kleinanleger ein erhebliches Hindernis für Investitionen in ELTIF dar, was nicht mit dem Ziel von ELTIF vereinbar ist, ein alternatives Investmentfondsprodukt für Kleinanleger zu schaffen. Daher ist es notwendig, das Erfordernis einer anfänglichen Mindestinvestition von 10 000 EUR und die Begrenzung der Gesamtinvestitionen auf 10 % aufzuheben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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