ErwGr. 6

REG_2023_679 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Pyridaben, Pyridat, Pyriproxyfen und Triclopyr in oder auf bestimmten Erzeugnissen

In Bezug auf Pyridat erklärte die Behörde, dass die Datenlücke hinsichtlich Analysemethoden zur Bestimmung von Pyridatrückständen, die bei der Überprüfung der RHG für diesen Wirkstoff gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 (3) festgestellt wurde, im Rahmen des EU-Peer-Review von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Pyridat (4) untersucht wurde, wobei eine ausreichend validierte Methode vorgelegt wurde. Daher sollten die betreffenden Fußnoten in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, in denen auf das Fehlen der Daten hingewiesen wird, gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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