ErwGr. 11

REG_2023_706 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1369 zwecks Verlängerung des Nachfragesenkungszeitraums für Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und zur verstärkten Berichterstattung und Überwachung in Bezug auf die Umsetzung dieser Maßnahmen

Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass der Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 in einem Umfang gesenkt werden muss, der den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/1369 entspricht. Die erforderliche Verlängerung der Nachfragesenkung entspräche einer Senkung um 15 % für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis 31. März 2024, verglichen mit einem Referenzzeitraum vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2022. Die Verlängerung der Nachfragesenkungsmaßnahmen und die Verlängerung des Senkungszeitraums würde außerdem dem Markt mehr Spielraum bieten, um die Gaspreisvolatilität einzudämmen und Preisspitzen, wie sie 2022 verzeichnet wurden, zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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