ErwGr. 8

REG_2023_706 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1369 zwecks Verlängerung des Nachfragesenkungszeitraums für Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und zur verstärkten Berichterstattung und Überwachung in Bezug auf die Umsetzung dieser Maßnahmen

Hinsichtlich der einzelnen Szenarien, die in dem Bericht bewertet wurden, zeigt sich, dass eine Verlängerung um sieben Monate von April bis Oktober 2023 bewirken würde, dass die Speichermöglichkeiten bis Ende des Sommers 2023 hinreichend gefüllt wären (95 Mrd. Kubikmeter bis Ende Oktober 2023, sodass das Ziel von 90 % erreicht würde). Da die Gasnachfrage jedoch selbst in einem normalen Winter doppelt so hoch ist wie im Sommer, wären die Speichermöglichkeiten am Ende des Winters 2023/2024 fast vollständig leer (9 Mrd. Kubikmeter bis Ende März 2024). Dies würde zu extrem gravierenden Problemen bei der Versorgungssicherheit führen, und es wäre sehr schwierig, die Speichermöglichkeiten für den folgenden Winter hinreichend aufzufüllen. Im Falle einer Verlängerung um acht Monate von August 2023 bis März 2024 würden die Speichermöglichkeiten zu langsam aufgefüllt, sodass sie bis Ende Oktober 2023 lediglich 80 Mrd. Kubikmeter erreichen würden, was deutlich unter dem Zielwert liegt, und bis zum Ende des Winters 2023/2024 würden die Speicherstände auf unter 30 % sinken (unter 28 Mrd. Kubikmeter), was zu gravierenden Problemen bei der Versorgungssicherheit führen würde, und es wäre sehr schwierig, die Speichermöglichkeiten für den folgenden Winter hinreichend aufzufüllen. Nur im Falle einer Verlängerung um ein Jahr mit kontinuierlicher Nachfragesenkung um 15 % von April 2023 bis März 2024 würde das Ziel, am 1. November einen Speicherstand von 90 % mit 89,4 Mrd. Kubikmetern zu erreichen, verwirklicht werden, und die Mitgliedstaaten wären auf dem richtigen Weg zu einer sicheren Gasversorgung für den Winter 2023/2024, wobei bis Ende März 2024 auf Unionsebene Gasvorräte von 43 Mrd. Kubikmetern in den Speichern vorhanden wären.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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