REG_2023_706 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1369 zwecks Verlängerung des Nachfragesenkungszeitraums für Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und zur verstärkten Berichterstattung und Überwachung in Bezug auf die Umsetzung dieser Maßnahmen
Dennoch gibt es weiterhin erhebliche Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit. Die globale Lage auf dem Gasmarkt hat sich seit Februar 2022 nicht verbessert und die Union muss trotz der mit der Verordnung (EU) 2022/1369 erzielten Nachfragesenkung weiterhin bestimmte Mengen russischen Gases einführen, um ihre Gesamtnachfrage nach Gas zu decken. Dank der wirksamen Maßnahmen zur Wiederbefüllung von Speichern und zur Nachfragesenkung konnte es im abgelaufenen Jahr vermieden werden, Lastbeschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger der Union einzuführen. Allerdings gilt weiterhin für 11 Mitgliedstaaten die Frühwarnstufe und für einen Mitgliedstaat die Alarmstufe gemäß der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates (2). Da Gaspreise außergewöhnlich hoch bleiben und da sich die globale Versorgungslage seit August 2022, als die Verordnung (EU) 2022/1369 erlassen wurde, nicht verbessert hat, ist es daher dringend erforderlich, die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Krise beigetragen haben, zu verlängern und insbesondere die Nachfragesenkung fortzuführen. Eine Einstellung der Nachfragesenkungsmaßnahmen würde die stabile aber anfällige Lage, die die Union bisher erreicht hat, verändern und ihre Widerstandsfähigkeit bei der Reaktion auf zu erwartende künftige Entwicklungen, etwa die vollständige Einstellung der Einfuhren aus Russland, untergraben. Deshalb ist es äußerst wichtig, weiterhin zu verhindern, dass die Union mit Gasknappheit und hoher Preisvolatilität konfrontiert wird.
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