ErwGr. 4

REG_2023_706 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1369 zwecks Verlängerung des Nachfragesenkungszeitraums für Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und zur verstärkten Berichterstattung und Überwachung in Bezug auf die Umsetzung dieser Maßnahmen

Infolge des erheblichen Rückgangs der Einfuhren von russischem Gas über Pipelines im vergangenen Jahr ist die Kapazität der Union zur Wiederbefüllung der Speicher derzeit – auch verglichen mit der Lage im Sommer 2022 – stark eingeschränkt. Trotz der Tatsache, dass die Energiekrise in 2022 begonnen hat, war die Union in der Lage, etwa 60 Mrd. Kubikmeter Gas aus Russland einführen, um die Speicher in jenem Jahr zu befüllen, wovon ein Teil über die Nordstream-1-Pipeline geliefert wurde. Im Laufe des Sommers 2022 wurden jedoch die Gaslieferungen durch diese Pipeline von Russland unterbrochen und schließlich vollständig eingestellt, und im September 2022 wurde die Pipeline durch Sabotageakte derart beschädigt, dass durch sie derzeit kein Gas transportiert werden kann, was sich in absehbarer Zukunft auch nicht ändern wird. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Volumens der Gaseinfuhren über Pipelines wird die Union lediglich höchstens 20 Mrd. Kubikmeter über russische Pipelines beziehen können, sofern diese unzuverlässigen Einfuhren nicht komplett eingestellt werden. Deshalb besteht ein ernsthaftes Risiko, dass es im Winter 2023/2024 in der Union zu Gasengpässen kommen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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