ErwGr. 25

REG_2023_857 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/842 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999

Bei der Überprüfung der Verordnung (EU) 2018/842 im Jahr 2024 sollten die Ziele der Union für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119, die Verpflichtung der Union zu den Zielen des Übereinkommens von Paris und alle einschlägigen Verpflichtungen, die sich aus den Konferenzen der Vertragsparteien des UNFCCC ergeben, berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte diese Überprüfung einen Weg zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen umfassen, der mit dem verbindlichen Ziel der Klimaneutralität in der Union bis 2050 gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119 vereinbar ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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