ErwGr. 18

REG_2023_915 · über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006

Wenn die Kommission neue Höchstgehalte für Kontaminanten in Lebensmitteln festlegt, sieht sie gegebenenfalls Übergangsbestimmungen vor, damit sich die Unternehmer auf die Anwendung der neuen Vorschriften vorbereiten können. Für einen reibungslosen Übergang von der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur vorliegenden Verordnung ist es geboten, die Übergangsmaßnahmen zu den von dieser Verordnung übernommenen Höchstgehalten, die nach wie vor gelten, aufrechtzuerhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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