ErwGr. 19

REG_2023_966 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Berücksichtigung der auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen angenommenen Änderungen

Die folgenden Arten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen aus Anhang I des Übereinkommens gestrichen und sollten daher aus Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden: Alouatta coibensis (aufgrund der Synonymisierung von Alouatta coibensis und Alouatta palliata) und Falco pelegrinoides (aufgrund der Synonymisierung von Falco pelegrinoides und Falco peregrinus). Die folgenden Arten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen aus Anhang II des Übereinkommens gestrichen und sollten daher aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden: Aphonopelma albiceps (aufgrund eines Transfers zur Gattung Brachypelma) und Manta spp. (aufgrund der Synonymisierung der Gattung Manta und der Gattung Mobula).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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