REG_2023_969 · zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726
eu-LISA sollte sicherstellen, dass Daten, die sich im Besitz von Strafverfolgungsbehörden befinden, bei Bedarf problemlos von SIENA an die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen übermittelt werden können. Zu diesem Zweck sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht übermitteln, in dem die Notwendigkeit, die Durchführbarkeit und die Angemessenheit einer Verbindung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen mit SIENA bewertet werden. Dieser Bericht sollte die Bedingungen, technischen Spezifikationen und Verfahren zur Gewährleistung einer sicheren und wirksamen Verbindung und eines sicheren und effizienten Datenaustauschs enthalten. Auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens für den Datenschutz auf Unions- und nationaler Ebene, wie der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates (10), der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) und den für die einschlägigen Einrichtungen oder sonstigen Stellen — entsprechend den Vorschriften in den Rechtsakten zu ihrer Einrichtung — geltenden Regeln sollte bei der Bewertung dem für eine derartige Verbindung erforderlichen hohen Maß an Datenschutz Rechnung getragen werden. Das Schutzniveau der Daten, nämlich sensibel und nicht als Verschlusssache eingestuft, die über die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen ausgetauscht werden, sollte berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der geplanten Verarbeitung personenbezogener Daten sollte die Kommission außerdem den Europäischen Datenschutzbeauftragten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 konsultieren, bevor dieser Bericht dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt wird.
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