ErwGr. 25

REG_2023_969 · zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

Angesichts der derzeit zur Unterstützung der Arbeit der GEG vorhandenen IT-Tools, die bei Eurojust angesiedelt sind und vom Sekretariat des GEG-Netzes verwaltet werden, ist es notwendig, die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen mit diesen IT-Tools zu verbinden und damit die Verwaltung der GEG zu erleichtern. Zu diesem Zweck sollte Eurojust die für die Herstellung einer solchen Verbindung notwendige technische Anpassung ihrer Systeme sicherstellen. Eurojust sollte zudem mit angemessenen Finanzmitteln und einem angemessenen Personalbestand ausgestattet werden, damit sie ihre diesbezüglichen Aufgaben erfüllen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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