ErwGr. 1

REG_2024_1028 · über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften werden von Gastgebern seit vielen Jahren als Ergänzung anderer Beherbergungsdienstleistungen wie Hotels, Hostels oder Frühstückspensionen erbracht. Im Zuge des Wachstums der Plattformwirtschaft nimmt der Umfang von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften EU-weit beträchtlich zu. Während Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften Gästen, Gastgebern und dem gesamten Tourismus-Ökosystem viele Möglichkeiten eröffnen, hat ihr schnelles Wachstum Bedenken hervorgerufen und Herausforderungen geschaffen, insbesondere bei lokalen Gemeinschaften und Behörden, etwa im Hinblick darauf, dass sie zu einem Rückgang der Verfügbarkeit langfristig zu vermietenden Wohnraums und zu einem Anstieg von Mieten und Immobilienpreisen beitragen. Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht eine der größten Herausforderungen, nämlich der Mangel an verlässlichen Informationen über Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, wie etwa die Identität von Gastgebern, der Ort, an dem diese Dienstleistungen erbracht werden, sowie deren Dauer. Dieser Mangel an solchen Informationen erschwert es den Behörden, die tatsächlichen Auswirkungen der Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften zu bewerten und angemessene politische Antworten zu entwickeln und durchzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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