ErwGr. 11

REG_2024_1028 · über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Gastgeber sollten Informationen zu ihrer Person, zu den für die kurzfristige Vermietung angebotenen Einheiten und weitere erforderliche Informationen angeben, damit die zuständigen Behörden die Identität der Gastgeber und ihre Kontaktangaben sowie die genaue Anschrift der Einheit, die Art (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, geteiltes Zimmer oder eine andere entsprechende Kategorie) nach nationalem Recht und die Merkmale der Einheit kennen. Damit die Einheit genau identifiziert werden kann, sollte der Gastgeber spezifische Informationen bereitstellen müssen, darunter die Wohnungs- und Briefkastennummer, die Etage, auf der sich die Einheit befindet, oder die Katasterangabe. Gegebenenfalls können Gastgeber auch dazu verpflichtet werden, anzugeben, ob sie von den zuständigen Behörden eine Genehmigung für die Erbringung der Dienstleistung gemäß Richtlinie 2006/123/EG erhalten haben, sofern diese Genehmigungspflicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Informationen über die Anwendbarkeit einer Genehmigungsregelung, über die Rechte der Gastgeber in Bezug auf die Genehmigungsregelung und insbesondere über die in Streitfällen verfügbaren Rechtsbehelfe sollten den Gastgebern gemäß der Richtlinie 2006/123/EG leicht zugänglich sein. Diese Verordnung lässt Marktzugangsanforderungen unberührt, die gesondert gelten können und die Erbringung von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften betreffen können. Die automatische Vergabe einer Registrierungsnummer lässt die Bewertung durch die zuständigen Behörden, ob die Gastgeber die im Einklang mit dem Unionsrecht erlassenen Marktzugangsanforderungen erfüllen, unberührt. Die Beschreibung der Merkmale der Einheit sollte einen Hinweis darauf umfassen, ob die Einheit als Ganzes oder teilweise angeboten wird und ob der Gastgeber die Einheit zu Wohnzwecken als Haupt- oder Nebenwohnsitz oder für andere Zwecke nutzt. Gastgeber sollten auch Informationen zur Höchstzahl der Schlafgelegenheiten und Gäste, die in der Einheit angeboten beziehungsweise beherbergt werden können, vorlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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