Derzeit sind Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften der wichtigste Kanal für das Angebot von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, und es muss für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld gesorgt und zur Verhinderung illegaler Angebote solcher Dienstleistungen beigetragen werden, um die Verbraucher zu schützen, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und gegebenenfalls zur Bekämpfung entsprechender Betrugsfälle beizutragen. In Artikel 31 der Verordnung (EU) 2022/2065 sind bestimmte Sorgfaltspflichtenanforderungen, die von Betreibern von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen, erfüllt werden müssen, festgelegt. Diese Anforderungen gelten für Online-Plattformen für Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften in Bezug auf Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, die von Gastgebern angeboten werden, die als Unternehmer eingestuft werden. Der Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Gastgebern häufig um Privatpersonen handelt, die Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften gelegentlich und auf der Ebene gleichrangiger Partner erbringen, und die nicht zwangsweise die Voraussetzungen erfüllen, um nach Unionsrecht als „Unternehmer“ eingestuft zu werden. Im Einklang mit dem Konzept und Ziel der „Konformität durch Technikgestaltung“ nach Artikel 31 der Verordnung (EU) 2022/2065 und um den zuständigen Behörden die Prüfung der Einhaltung der geltenden Registrierungspflichten zu ermöglichen, sollten daher im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, einschließlich solcher, die von Gastgebern angeboten werden, die nach dem Unionsrecht nicht als Unternehmer gelten, besondere Bedingungen für die Konformität durch Technikgestaltung gelten. Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften sollten sicherstellen, dass Dienstleistungen nicht angeboten werden, wenn in Fällen, in denen der Gastgeber angibt, dass es einer Registrierungsnummer bedarf, keine Registrierungsnummer vorgelegt wurde, sowie dass die Registrierungsnummer — wenn sie vorgelegt wurde — angezeigt wird. Dies sollte weder auf eine Pflicht für Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften hinauslaufen, die von den Gastgebern angebotenen Dienstleistungen generell zu überwachen, noch zu einer allgemeinen Nachforschungspflicht, die darauf abzielt, die Richtigkeit der Registrierungsnummer vor der Veröffentlichung des Angebots von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Gastgeber, bevor die Einheit auf Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften angeboten wird, gegebenenfalls Registrierungspflichten erfüllt haben sollte, und zur Ergänzung des in dieser Verordnung festgelegten Rahmens zur Vermeidung von Angeboten, die nicht mit dem geltenden Unionsrecht und dem geltenden nationalen Recht vereinbar sind, ist es angezeigt, im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften spezifische zusätzliche Anforderungen vorzugeben. Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften sollten sich nach Erhalt der Eigenerklärung der Gastgeber darüber, ob sich die für eine kurzfristige Vermietung angebotene Einheit in einem Gebiet befindet, in dem ein Registrierungsverfahren eingerichtet wurde oder angewandt wird, und bevor sie dem betreffenden Gastgeber die Nutzung ihrer Dienste gestatten, über die von den Mitgliedstaaten und den einheitlichen digitalen Zugangsstellen zur Verfügung gestellten Listen, nach besten Kräften darum bemühen, zu bewerten, ob die Eigenerklärung, für deren Richtigkeit die Gastgeber für die Zwecke dieser Verordnung verantwortlich sind, vollständig ist, sofern die Bewertung in verhältnismäßiger Weise mithilfe automatisierter Instrumente durchgeführt werden kann.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024
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