ErwGr. 5

REG_2024_1038 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für die Toxine T-2 und HT-2 in Lebensmitteln

Im Jahr 2017 nahm die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Angemessenheit der Festlegung eines gesundheitsbasierten Richtwerts für die Gruppe der Toxine T-2 und HT-2 und deren modifizierte Formen an (5). Für die Summe der Toxine T-2 und HT-2 und ihrer modifizierten Formen wurde eine akute Gruppenreferenzdosis (Gruppen-ARfD) von 0,3 μg/kg Körpergewicht festgelegt. Zusätzlich wurde für die Summe der Toxine T-2 und HT-2 und ihrer modifizierten Formen ein Gruppen-TDI von 0,02 μg/kg Körpergewicht anstelle des vorherigen Gruppen-TDI von 0,1 μg/kg Körpergewicht festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.04.2024

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