ErwGr. 28

REG_2024_1106 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011 und (EU) 2019/942 in Bezug auf einen besseren Schutz der Union vor Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt

Damit die Agentur den ihr übertragenen neuen Pflichten, insbesondere im Zusammenhang mit erweiterten Untersuchungsbefugnissen in grenzüberschreitenden Fällen, nachkommen kann, sollte sie über ausreichende Ressourcen, einschließlich des erforderlichen Personals, verfügen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.05.2024

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