Art. 68 – Einschränkungen für die Verwendung von eingetragenen garantiert traditionellen Spezialitäten

REG_2024_1143 · über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

(1)Eingetragene garantiert traditionelle Spezialitäten werden, auch bei Verwendung als Zutaten, geschützt gegen jede widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung, selbst wenn der geschützte Name übersetzt ist, und alle sonstigen Praktiken, die geeignet sind, den Verbraucher irrezuführen.
(2)Die auf nationaler Ebene für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel verwendeten Namen dürfen nicht Anlass zur Verwechslung mit eingetragenen garantiert traditionellen Spezialitäten geben.
(3)Der Schutz gemäß Absatz 1 gilt auch für Waren, die mit Mitteln des Fernabsatzes, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr, verkauft werden.
(4)Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten Verfahrensvorschriften für den Schutz garantiert traditioneller Spezialitäten festlegen. Die genannten Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 88 Absatz 2 erlassen.
(5)Die Kommission ist befugt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 87 zur Ergänzung dieser Verordnung durch Festlegung zusätzlicher Vorschriften über die Verwendung garantiert traditioneller Spezialitäten in den Namen von Verarbeitungserzeugnissen unter Bezugnahme auf die Verwendung vergleichbarer Zutaten und die Kriterien dafür, was es bedeutet, einem Verarbeitungserzeugnis wesentliche Eigenschaften zu verleihen, zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 68 REG_2024_1143 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 68 REG_2024_1143 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.