Art. 96 – Aufhebung und Ersetzung delegierter Rechtsakten und Durchführungsrechtsakte

REG_2024_1143 · über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

Die Kommission hebt, sofern notwendig, die auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 oder auf der Grundlage der in den Artikeln 84 und 85 der vorliegenden Verordnung genannten Bestimmungen erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte auf oder ersetzt sie, soweit dies erforderlich ist, um sie mit den in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Befugnissen in Einklang zu bringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.04.2024

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