ErwGr. 33

REG_2024_1143 · über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

Die im Unionsregister der geografischen Angaben eingetragenen Namen sollten geschützt werden, um sicherzustellen, dass sie fair und lauter verwendet werden, und um Praktiken zu unterbinden, die die Verbraucher irreführen könnten. Um den Schutz der geografischen Angaben zu stärken und wirksamer gegen Verstöße vorzugehen, sollte der Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für alle in der Union zugänglichen Domänennamen ungeachtet des Ortes der Niederlassung der entsprechenden Register gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.04.2024

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