ErwGr. 34

REG_2024_1143 · über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

Bei der Entscheidung, ob Erzeugnisse mit den Erzeugnissen mit geografischer Angabe vergleichbar sind, sollte allen maßgeblichen Faktoren Rechnung getragen werden. Zu diesen Faktoren sollte gehören, ob die Erzeugnisse gemeinsame objektive Merkmale aufweisen, etwa im Hinblick auf die Produktionsmethode, das Aussehen oder die Verwendung der gleichen Rohstoffe, unter welchen Umständen sie aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise verwendet werden, ob sie häufig über dieselben Kanäle vertrieben werden und ob sie ähnlichen Vermarktungsregeln unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.04.2024

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