Art. 3 – Änderung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014

REG_2024_1230 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 80/2009, (EU) Nr. 996/2010 und (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten in den Bereichen Straßenverkehr und Luftfahrt

Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 erhält folgende Fassung:
„(5) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten veröffentlichen die Verzeichnisse der zugelassenen Einbaubetriebe und Werkstätten sowie der diesen ausgestellten Karten auf einer öffentlich zugänglichen Website und sorgen dafür, dass diese Verzeichnisse gegebenenfalls mindestens einmal jährlich aktualisiert werden. Die Kommission veröffentlicht die Liste dieser nationalen Websites auf ihrer Website.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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