ErwGr. 15

REG_2024_1252 · zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Projekt in einem Drittland oder in einem überseeischen Land oder Gebiet (im Folgenden „ÜLG“) das Kriterium der Versorgungssicherheit erfüllt, sollte insbesondere der Status der ÜLGs nach dem Unionsrecht berücksichtigt werden. ÜLGs können zu einem sicheren Zugang der Union zu einer nachhaltigen Versorgung mit strategischen und kritischen Rohstoffen beitragen, insbesondere im Rahmen von strategischen Partnerschaften.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.05.2024

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