ErwGr. 58

REG_2024_1252 · zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020

Voraussetzung für ein wirksames Recycling von Dauermagneten ist, dass Recycler Zugang zu den erforderlichen Informationen über Menge, Art und chemische Zusammensetzung der Dauermagnete in einem Produkt, deren Lage und Beschichtung, Klebstoffe und Zusatzstoffe sowie Informationen darüber haben, wie die Dauermagnete sicher aus dem Produkt entfernt werden können. Damit das Recycling von Dauermagneten wirtschaftlich sinnvoll ist, sollten Dauermagnete in Produkten, die auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden, im Laufe der Zeit immer mehr rezyklierte Rohstoffe enthalten. Während in einer ersten Stufe für Transparenz in Bezug auf den Rezyklatanteil gesorgt wird, sollte nach einer speziellen Bewertung des angemessenen Umfangs und der voraussichtlichen Auswirkungen ein Mindestrezyklatanteil festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.05.2024

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