ErwGr. 61

REG_2024_1252 · zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020

Die in der Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission (29) dargelegten Methoden zur Berechnung des ökologischen Fußabdrucks bilden eine maßgebliche Grundlage für die Entwicklung der einschlägigen Berechnungsregeln. Sie stützen sich auf wissenschaftlich fundierte Bewertungsmethoden, die Entwicklungen auf internationaler Ebene berücksichtigen und Umweltauswirkungen, einschließlich des Klimawandels und Auswirkungen auf Wasser, Luft, Boden, Ressourcen, Landnutzung und Toxizität, abdecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.05.2024

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