Art. 1 – Gegenstand

REG_2024_1263 · über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates

(1)Mit dieser Verordnung werden Vorschriften festgelegt, um die wirksame Koordinierung einer soliden Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten zu gewährleisten und damit zur Verwirklichung der Ziele der Union in Bezug auf nachhaltiges und inklusives Wachstum und Beschäftigung beizutragen.
(2)Mit dieser Verordnung werden detaillierte Vorschriften für Inhalt, Übermittlung, Bewertung und Überwachung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne im Rahmen der multilateralen haushaltspolitischen Überwachung durch den Rat und die Kommission festgelegt, um durch Reformen und Investitionen gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum und Resilienz zu fördern und übermäßigen öffentlichen Defiziten vorzubeugen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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