ErwGr. 42

REG_2024_1263 · über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates

Die vorliegende Verordnung bildet zusammen mit der Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates (19) und der Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates (20) ein Paket. Mit diesen drei Rechtsakten (im Folgenden „Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung“) wird der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der Union reformiert und der Inhalt des Titels III (Fiskalpolitischer Pakt) des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (21) vom 2. März 2012 (SKS-Vertrag) im Einklang mit Artikel 16 dieses Vertrags in das Unionsrecht überführt. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der Umsetzung des SKS-Vertrags durch die Mitgliedstaaten wird auch bei der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung die mittelfristige Ausrichtung des fiskalpolitischen Pakts als Instrument zur Erreichung von Haushaltsdisziplin und Wachstumsförderung beibehalten. Die Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung weist eine stärkere länderspezifische Dimension auf, um die nationale Eigenverantwortung zu erhöhen, unter anderem durch Beibehaltung der beratenden Rolle unabhängiger finanzpolitischer Institutionen, die sich auf die von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 20. Juni 2012 im Einklang mit Artikel 3 Absatz 2 des SKS-Vertrags vorgeschlagenen gemeinsamen Grundsätze für nationale fiskalpolitische Korrekturmechanismen des fiskalpolitischen Pakts stützt. Die Analyse der Ausgaben ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen für die im fiskalpolitischen Pakt vorgeschriebene Gesamtbewertung der Einhaltung der Regelungen ist in dieser Verordnung festgelegt.Wie beim fiskalpolitischen Pakt sind vorübergehende Abweichungen vom mittelfristigen Plan nur unter außergewöhnlichen Umständen gemäß der vorliegenden Verordnung und im Einklang mit den Bestimmungen über das Kontrollkonto zulässig. Ähnlich wie beim fiskalpolitischen Pakt sollten bei erheblichen Abweichungen vom mittelfristigen Plan Maßnahmen ergriffen werden, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu einer Korrektur der Abweichungen führen. Mit der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung werden die haushaltspolitische Überwachung und die Durchsetzungsverfahren gestärkt, um der Verpflichtung, gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen sowie nachhaltiges und inklusives Wachstum zu fördern, nachzukommen. Bei der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung werden somit die im fiskalpolitischen Pakt festgelegten grundlegenden Ziele der Haushaltsdisziplin und der Schuldentragfähigkeit beibehalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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