ErwGr. 9

REG_2024_1307 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Da zeitnah für Rechtssicherheit gesorgt werden muss und die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen von begrenztem Umfang, nämlich die Verlängerung der Geltungsdauer der befristenden Regelung und die Übertragung von Durchführungsbefugnissen auf die Kommission zur Festlegung eines gemeinsamen Berichtsformats, ist es angemessen zu bestimmen, dass diese Verordnung so bald wie möglich in Kraft tritt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2024

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